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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verleih der Firma SAUTER-OHG

 

Mietbedingungen :

Alle Preise sind Nettomietpreise ( + 19% Mwst. ) ohne Personalkosten . Mietzahlungen sind am Verleihtag nach dessen Aufbau vor der Veranstaltung in bar fällig. Rechnungen werden frühzeitig zugestellt. Wir akzeptieren grundsätzlich keine Schecks.

 

Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Durch unsere Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der bestellten Geräte, Attraktionen, Requisiten oder Dekoartikel zu dem gewünschten Termin zugesichert.   

Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. An schriftliche Angebote halten wir uns 7 Tage nach Postversand gebunden. Mündliche und telefonisch getroffene Vereinbarungen erlangen erst durch einen schriftlichen Vertrag ihre Gültigkeit. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Verleih (AGB-Verleih) sind immer Bestandteil eines jeden Vertrages mit uns (SAS-SAUTER-OHG, Automatenhandel, Lange Streng 5 – 7,  

65462- Gustavsburg / Mainz.

 Bei telefonischen Auskünften, Preismitteilungen etc. übernehmen wir keine Haftung. Mit der Auftragserteilung werden automatisch unsere AGB ( Allgemeinen Geschäftsbedingungen ) anerkannt. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeiten kann der Mieter keinen Schadenersatz verlangen. Mit Erscheinen unserer neuen Preisliste verlieren alte Preislisten ihre Gültigkeit.

 

Bei Rücktritt vom Vertrag werden folg. Kosten in Rechnung gestellt :

Bis 30 Tage vor Mietbeginn werden             40 % der Vertragssumme

vom 29. bis 15. Tag vor Mietbeginn             50 % der Vertragssumme     

vom 14. bis   7. Tag vor Mietbeginn             60 % der Vertragssumme    

vom  6. Tag bis Veranstaltungsbeginn          85 % der Vertragssumme       

und nach am Aufbauort begonnener Arbeit 100% der Vertragssumme  

fällig. Abzüglich der ersparten Aufwendungen für Transport und Betreuung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Oben genannte Regelungen gelten nicht bei höherer Gewalt. Veränderungen der Wetterlage gelten nicht als höhere Gewalt und sind vom Mieter einzukalkulieren. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag Schadensersatzansprüche des Vermieters abwenden, indem er innerhalb des gleichen Kalenderjahres einen anderweitigen Miettermin mit den gleichen Bedingungen vereinbart. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben vorbehalten.   

 

Die Transportkosten (Aufstellort ebenerdig, oder mit geeignetem Lastenaufzug erreichbar, Mehrkosten durch Anlieferung über Treppenhäuser werden extra berechnet ) betragen je nach erforderlichem Fahrzeug zwischen 0,50 Euro bis 0,88 Euro netto pro km innerhalb Deutschlands.

Die Zufahrt zum Aufstellort bzw. das Be- und Entladen in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes muss ohne Schwierigkeiten erreichbar sein.

Am Abholtag muss das Mietgut geordnet , ebenerdig zur Abholung bereitstehen.

 

Personalkosten pro Einsatztag ( 7 Stunden, incl. Pausen) Netto 155,- Euro                                                     

Aktionszeiten können selbstverständlich auch verlängert werden und müssen mit 25,- € /pro Stunde pro Betreuer kalkuliert werden.

Bei Übernachtungen zuzügl. 16,- Euro Spesen                                                                          

Bei Bedarf stellt der Mieter ein Hotelzimmer mit Dusche u. WC zur Verfügung                          

Getränke und ein warmes Essen während der Veranstaltung sind im Rahmen des üblichen für unser Personal frei.

 

Evt. behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse zum Betrieb der Geräte sind Sache des Mieters. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter / Mieter diese Mehrkosten. Auch sind evt. anfallende GEMA Gebühren, Steuern und Beiträge für die Künstlersozialkassen vom Mieter zu tragen.

 

Der Mieter hat die Mietsache sofort nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und bei Reklamationen dies dem Vermieter vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

Die Mietsache ist am Rückgabetag gereinigt und trocken zurückzugeben. Mietsachen aus Stoff müssen zuerst getrocknet und dann verpackt werden.  

Beschädigungen oder Störungen sind dem Vermieter sofort bei Feststellung zu melden.

 

Der Mieter ist nach Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich und hat die Pflicht diese entsprechend auf seine Rechnung zu versichern. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten und bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. 

Schadensersatzansprüche des Mieters, jeder Art, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Personenschäden oder Sachschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden.

Der Mieter ist bei der Benutzung der Mietsache selbst verantwortlich, dass ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen die Mietsache nicht mehr genutzt werden kann. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten sofort die Luft abzulassen. Bei der Benutzung der Mietsache ist eine ausreichende Aufsicht vom Mieter zu stellen.

Bei Verzögerung der Abholung durch den Vermieter hat der Mieter die Mietsache bis zur Abholung entsprechen zu schützen.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache laut Mietvertrag durch den Mieter (Selbstabholer) werden weitere Tagesmieten fällig. 

 

Alle Angebote sind freibleibend, vorbehaltlich der Verfügbarkeit sowie gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SAUTER-OHG. 

Unsere Geräte, Attraktionen, Requisiten und Dekoartikel entsprechen etwa den Abbildungen    in unserem Katalog, können jedoch in Form und Farbe abweichen.

 

Sofern eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages nichtig sei oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Darmstadt.